Was ist eine Cookie-Wall?
Bei einer Cookie-Wall kommt der Besucher erst an die Inhalte, wenn er Cookies akzeptiert. Eine Möglichkeit, abzulehnen und die Website trotzdem zu nutzen, gibt es nicht. Das Banner wird so zur Schranke.
Für technisch notwendige Cookies brauchen Sie ohnehin keine Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Die Frage stellt sich also bei allem anderen: Tracking, Werbung, Statistik, eingebettete Medien.
Die europäische Linie: keine freie Einwilligung
Eine Einwilligung muss freiwillig sein (Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist in seinen Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung der Auffassung, dass eine Cookie-Wall, die den Zugang nur gegen Zustimmung zu Cookies gewährt, keine freiwillige Einwilligung hervorbringt. Wer keine echte Wahl hat, willigt nicht frei ein.
Der EDSA hat sich 2024 außerdem in seiner Stellungnahme 08/2024 mit „Consent or Pay“ befasst, also der Wahl zwischen Einwilligung in verhaltensbasierte Werbung und einer Gebühr. Die Stellungnahme betrifft große Online-Plattformen. Der EDSA ist der Ansicht, dass solche Plattformen in den meisten Fällen keine wirksame Einwilligung erhalten, wenn sie Nutzer nur vor diese beiden Optionen stellen. Sie sollten zusätzlich eine kostenlose Alternative ohne verhaltensbasierte Werbung erwägen. Weitere Leitlinien für andere Anbieter hat der EDSA angekündigt.
Die deutsche Linie: Pur-Abo unter Bedingungen
In Deutschland ist die Lage etwas differenzierter. Viele Nachrichtenseiten bieten ein „Pur-Abo“ an: Entweder Sie willigen in Tracking und Werbung ein, oder Sie zahlen ein Abo ohne Tracking. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat dazu am 22. März 2023 einen Beschluss gefasst. Danach kann Tracking grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses kostenpflichtig ist. Die Voraussetzungen:
- Gleichwertige Alternative: Das Bezahlangebot muss gegen ein marktübliches Entgelt einen gleichwertigen Zugang zu derselben Leistung bieten. Das ist in der Regel der Fall, wenn beide Angebote dem Grunde nach dieselbe Leistung umfassen.
- Im Abo nur Notwendiges: Wer das trackingfreie Abo nutzt und nicht zusätzlich einwilligt, darf nur Cookies bekommen, die für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind.
- Granulare Einwilligung: Verfolgen Sie mit der Einwilligung mehrere Zwecke, die wesentlich voneinander abweichen, müssen Nutzer sie einzeln und aktiv auswählen können. Eine pauschale Gesamteinwilligung in verschiedene Zwecke ist nicht wirksam.
- Alle übrigen Anforderungen der DSGVO gelten weiter, insbesondere Transparenz und verständliche Information.
Die Orientierungshilfe Digitale Dienste der DSK (Version 1.2, November 2024) verweist für Pur-Abo-Modelle ausdrücklich auf diesen Beschluss. Gerichtlich abschließend geklärt sind solche Modelle in Deutschland bisher nicht.
Was gilt für ein normales Banner?
Die meisten Websites haben gar kein Bezahlangebot. Für sie ist entscheidend, was die DSK zu Bannern sagt, die Inhalte verdecken:
- Wenn ein Banner Inhalte versperrt und der Besucher nicht einfach untätig bleiben kann, muss er seine Ablehnung ohne Mehraufwand an Klicks gegenüber der Zustimmung äußern können.
- Steht nur „Alle akzeptieren“ und „Einstellungen“ auf der ersten Ebene, fehlt es nach Auffassung der DSK regelmäßig an der Freiwilligkeit.
Ein Banner, das Inhalte überlagert und nur „Akzeptieren“ zulässt, ist damit eine Cookie-Wall und in Deutschland kein tragfähiges Modell. Mehr zu den Anforderungen an das Banner lesen Sie in Cookie-Banner-Pflicht in Deutschland.
Was Sie stattdessen tun können
- Echte Wahl anbieten: „Alle akzeptieren“ und „Alles ablehnen“ gleichwertig auf der ersten Ebene. Wer ablehnt, nutzt die Website trotzdem.
- Inhalte ohne Tracking ausliefern: Seiten, Texte und Shop funktionieren auch ohne Marketing-Cookies. Nur einzelne Elemente wie Videos oder Karten laden erst nach Zustimmung.
- Pur-Abo nur mit gleichwertigem Angebot: Wenn Sie ein Bezahlmodell erwägen, prüfen Sie die Bedingungen der DSK sorgfältig und lassen Sie sich beraten.
- Weniger einwilligungsbedürftige Dienste: Prüfen Sie, welche Tracking-Tools Sie wirklich brauchen.
Cookie Confirm baut keine Cookie-Walls: Das Banner bietet Akzeptieren und Ablehnen in Ihrem eigenen Design an, blockiert einwilligungsbedürftige Skripte bis zur Zustimmung und speichert jede Entscheidung als Nachweis.
Quellen
- EDSA: Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679, Rn. 39–41 (PDF, englisch)
- EDSA: Stellungnahme 08/2024 zu „Consent or Pay“-Modellen großer Online-Plattformen (PDF, deutsch)
- EDSA: Pressemitteilung vom 17.04.2024
- DSK: Beschluss vom 22.03.2023, Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites (PDF)
- DSK: Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024)
- LfD Niedersachsen: Pressemitteilung zum Urteil des VG Hannover vom 19.03.2025