Cookie Confirm

Cookie-Wall: Dürfen Sie den Zugang von Cookies abhängig machen?

Was eine Cookie-Wall ist, was der Europäische Datenschutzausschuss dazu sagt und unter welchen Bedingungen die deutschen Aufsichtsbehörden ein „Pur-Abo“ als Alternative zur Einwilligung akzeptieren.

Zuletzt geprüft am 13 Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Eine reine Cookie-Wall ohne Alternative führt nach Auffassung des EDSA nicht zu einer freiwilligen Einwilligung.
  • Die DSK hält ein Pur-Abo-Modell grundsätzlich für möglich: Einwilligung in Tracking oder ein trackingfreies Bezahlangebot.
  • Das Bezahlangebot muss eine gleichwertige Alternative zu einem marktüblichen Preis sein.
  • Auch bei einem Pur-Abo müssen Einwilligungen für verschiedene Zwecke einzeln wählbar sein.

Was ist eine Cookie-Wall?

Bei einer Cookie-Wall kommt der Besucher erst an die Inhalte, wenn er Cookies akzeptiert. Eine Möglichkeit, abzulehnen und die Website trotzdem zu nutzen, gibt es nicht. Das Banner wird so zur Schranke.

Für technisch notwendige Cookies brauchen Sie ohnehin keine Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Die Frage stellt sich also bei allem anderen: Tracking, Werbung, Statistik, eingebettete Medien.

Die europäische Linie: keine freie Einwilligung

Eine Einwilligung muss freiwillig sein (Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist in seinen Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung der Auffassung, dass eine Cookie-Wall, die den Zugang nur gegen Zustimmung zu Cookies gewährt, keine freiwillige Einwilligung hervorbringt. Wer keine echte Wahl hat, willigt nicht frei ein.

Der EDSA hat sich 2024 außerdem in seiner Stellungnahme 08/2024 mit „Consent or Pay“ befasst, also der Wahl zwischen Einwilligung in verhaltensbasierte Werbung und einer Gebühr. Die Stellungnahme betrifft große Online-Plattformen. Der EDSA ist der Ansicht, dass solche Plattformen in den meisten Fällen keine wirksame Einwilligung erhalten, wenn sie Nutzer nur vor diese beiden Optionen stellen. Sie sollten zusätzlich eine kostenlose Alternative ohne verhaltensbasierte Werbung erwägen. Weitere Leitlinien für andere Anbieter hat der EDSA angekündigt.

Die deutsche Linie: Pur-Abo unter Bedingungen

In Deutschland ist die Lage etwas differenzierter. Viele Nachrichtenseiten bieten ein „Pur-Abo“ an: Entweder Sie willigen in Tracking und Werbung ein, oder Sie zahlen ein Abo ohne Tracking. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat dazu am 22. März 2023 einen Beschluss gefasst. Danach kann Tracking grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses kostenpflichtig ist. Die Voraussetzungen:

  • Gleichwertige Alternative: Das Bezahlangebot muss gegen ein marktübliches Entgelt einen gleichwertigen Zugang zu derselben Leistung bieten. Das ist in der Regel der Fall, wenn beide Angebote dem Grunde nach dieselbe Leistung umfassen.
  • Im Abo nur Notwendiges: Wer das trackingfreie Abo nutzt und nicht zusätzlich einwilligt, darf nur Cookies bekommen, die für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind.
  • Granulare Einwilligung: Verfolgen Sie mit der Einwilligung mehrere Zwecke, die wesentlich voneinander abweichen, müssen Nutzer sie einzeln und aktiv auswählen können. Eine pauschale Gesamteinwilligung in verschiedene Zwecke ist nicht wirksam.
  • Alle übrigen Anforderungen der DSGVO gelten weiter, insbesondere Transparenz und verständliche Information.

Die Orientierungshilfe Digitale Dienste der DSK (Version 1.2, November 2024) verweist für Pur-Abo-Modelle ausdrücklich auf diesen Beschluss. Gerichtlich abschließend geklärt sind solche Modelle in Deutschland bisher nicht.

Was gilt für ein normales Banner?

Die meisten Websites haben gar kein Bezahlangebot. Für sie ist entscheidend, was die DSK zu Bannern sagt, die Inhalte verdecken:

  • Wenn ein Banner Inhalte versperrt und der Besucher nicht einfach untätig bleiben kann, muss er seine Ablehnung ohne Mehraufwand an Klicks gegenüber der Zustimmung äußern können.
  • Steht nur „Alle akzeptieren“ und „Einstellungen“ auf der ersten Ebene, fehlt es nach Auffassung der DSK regelmäßig an der Freiwilligkeit.

Ein Banner, das Inhalte überlagert und nur „Akzeptieren“ zulässt, ist damit eine Cookie-Wall und in Deutschland kein tragfähiges Modell. Mehr zu den Anforderungen an das Banner lesen Sie in Cookie-Banner-Pflicht in Deutschland.

Was Sie stattdessen tun können

  1. Echte Wahl anbieten: „Alle akzeptieren“ und „Alles ablehnen“ gleichwertig auf der ersten Ebene. Wer ablehnt, nutzt die Website trotzdem.
  2. Inhalte ohne Tracking ausliefern: Seiten, Texte und Shop funktionieren auch ohne Marketing-Cookies. Nur einzelne Elemente wie Videos oder Karten laden erst nach Zustimmung.
  3. Pur-Abo nur mit gleichwertigem Angebot: Wenn Sie ein Bezahlmodell erwägen, prüfen Sie die Bedingungen der DSK sorgfältig und lassen Sie sich beraten.
  4. Weniger einwilligungsbedürftige Dienste: Prüfen Sie, welche Tracking-Tools Sie wirklich brauchen.

Cookie Confirm baut keine Cookie-Walls: Das Banner bietet Akzeptieren und Ablehnen in Ihrem eigenen Design an, blockiert einwilligungsbedürftige Skripte bis zur Zustimmung und speichert jede Entscheidung als Nachweis.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist eine Cookie-Wall?

Ein Banner, das den Zugang zur Website oder zu Inhalten sperrt, bis der Besucher Cookies akzeptiert, ohne dass er ablehnen und trotzdem weiterlesen kann. Man spricht auch von „Take it or leave it“.

Ist ein Pur-Abo in Deutschland erlaubt?

Die Datenschutzkonferenz hält es grundsätzlich für zulässig, wenn neben der Einwilligung in Tracking ein trackingfreies Bezahlmodell angeboten wird. Voraussetzungen sind ein gleichwertiger Zugang zu einem marktüblichen Entgelt und wirksame, für verschiedene Zwecke einzeln wählbare Einwilligungen. Abschließend gerichtlich geklärt ist das Modell nicht.

Gilt die EDSA-Stellungnahme zu „Consent or Pay“ auch für meine Website?

Die Stellungnahme 08/2024 betrifft große Online-Plattformen und verhaltensbasierte Werbung. Der EDSA hat angekündigt, dazu weitere, allgemeinere Leitlinien zu erarbeiten. Für andere Websites ist in Deutschland vor allem der Beschluss der DSK vom 22. März 2023 maßgeblich.

Darf ich Besucher, die ablehnen, immer wieder fragen?

Wiederholte Einblendungen nach einer Ablehnung können Druck erzeugen. Das VG Hannover hat 2025 unter anderem beanstandet, dass Nutzer durch wiederholte Banner zur Einwilligung gedrängt wurden. Eine feste Frist nennt das deutsche Recht nicht.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn regelmäßig, aber Gesetze und Leitlinien ändern sich. Unsicher, was für Sie gilt? Fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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