Datenschutzerklärung für Ihre Website: Muster und Pflichtangaben

Was nach Art. 13 DSGVO und den Hinweisen der deutschen Aufsichtsbehörden in die Datenschutzerklärung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops gehört, wo sie stehen muss, welche Fehler häufig vorkommen, und ein kostenloses Muster zum Kopieren.

Zuletzt geprüft am 16 Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Nennen Sie, wer Sie sind, wofür Sie Daten verarbeiten, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange.
  • Geben Sie an, wer die Daten erhält und ob sie in ein Drittland wie die USA gehen, mit der jeweiligen Grundlage.
  • Erklären Sie die Rechte der Betroffenen, das Widerspruchsrecht hervorgehoben, und nennen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde.
  • Verlinken Sie die Datenschutzerklärung auf jeder Seite und an jedem Formular. Das Impressum ist eine eigene Seite.

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung, in Gesetzen und Behördenpapieren oft Datenschutzhinweise oder Datenschutzinformationen genannt, ist der Text, mit dem Sie Menschen sagen, was Sie mit ihren personenbezogenen Daten tun. Auf einer Website ist das in der Regel eine eigene Seite, die im Footer verlinkt ist.

Die Pflicht ergibt sich aus der DSGVO. Nach Art. 12 müssen die Informationen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein, in klarer und einfacher Sprache und unentgeltlich. Was genau hineingehört, regeln Art. 13 (wenn Sie die Daten bei der Person selbst erheben, etwa über ein Formular) und Art. 14 (wenn Sie die Daten von Dritten bekommen). Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, fasst die Pflichtangaben in ihrem Kurzpapier Nr. 10 zusammen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO, enthält für eine gewöhnliche Website aber kaum eigene Vorgaben zur Datenschutzerklärung.

Was muss hinein?

Erheben Sie Daten bei der betroffenen Person, verlangen Art. 13 DSGVO und das DSK-Kurzpapier Nr. 10 diese Angaben:

  • Verantwortlicher: Name beziehungsweise Firma und Kontaktdaten, bei Sitz außerhalb der EU gegebenenfalls der Vertreter in der EU.
  • Datenschutzbeauftragter, falls vorhanden, mit Kontaktdaten. Unternehmen in Deutschland müssen einen benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG), oder in den Fällen des Art. 37 DSGVO.
  • Zwecke und Rechtsgrundlage: für jeden Zweck die passende Grundlage aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO, also Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse.
  • Das berechtigte Interesse, wenn Sie sich darauf stützen, und zwar konkret benannt.
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, auch Auftragsverarbeiter wie Hosting- oder E-Mail-Anbieter. Die europäischen Leitlinien zur Transparenz empfehlen, die Empfänger möglichst namentlich zu nennen.
  • Übermittlungen in Drittländer: ob es einen Angemessenheitsbeschluss gibt und, wenn nicht, welche Garantien Sie nutzen und wie man eine Kopie davon bekommt.
  • Speicherdauer oder die Kriterien dafür. „So lange wie nötig“ reicht nach den Leitlinien nicht.
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen, mit dem Hinweis, dass der Widerruf die bisherige Verarbeitung nicht rückwirkend unrechtmäßig macht.
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
  • Pflicht zur Bereitstellung: ob Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss nötig sind und was passiert, wenn jemand sie nicht angibt.
  • Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling, wenn sie rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung haben.

Das Widerspruchsrecht verdient besondere Aufmerksamkeit: Nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO müssen Sie spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich darauf hinweisen, verständlich und getrennt von anderen Informationen. Deshalb steht es in vielen deutschen Datenschutzerklärungen in einem eigenen, hervorgehobenen Abschnitt.

Wo muss sie stehen?

Nach Art. 13 DSGVO müssen die Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung vorliegen. Für Websites heißt das nach den europäischen Leitlinien zur Transparenz, die der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) übernommen hat:

  • Ein Link auf jeder Seite, gut sichtbar und unter einer gängigen Bezeichnung wie „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“. Ein Link, der wegen Position oder Farbe kaum auffällt, ist nicht leicht zugänglich.
  • Am Ort der Erhebung: Setzen Sie neben jedes Formular, das personenbezogene Daten abfragt, einen Link zur Datenschutzerklärung.
  • Nicht versteckt in den AGB. Niemand soll die Informationen zwischen anderen Texten suchen müssen.
  • Gestuft, wenn sie lang ist: Eine Gliederung mit Sprungmarken hilft, den passenden Abschnitt schnell zu finden. Die vollständigen Informationen müssen trotzdem an einer Stelle abrufbar sein.
  • Auch bei geöffnetem Cookie-Banner erreichbar. Das Banner darf den Link zur Datenschutzerklärung und zum Impressum nicht verdecken.

Datenschutzerklärung, Impressum und Cookie-Banner

In Deutschland gehören meist vier Dinge zusammen, die unterschiedliche Aufgaben haben:

  • Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): wer hinter der Website steht, mit Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls Register und Umsatzsteuer-ID. Es ist keine Datenschutzerklärung und gehört auf eine eigene Seite.
  • Das Cookie-Banner holt die Einwilligung nach § 25 TDDDG ein, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden (siehe Cookie-Banner-Pflicht in Deutschland).
  • Die Cookie-Richtlinie listet die eingesetzten Cookies mit Anbieter, Zweck und Laufzeit.
  • Die Datenschutzerklärung deckt alle Verarbeitungen personenbezogener Daten ab, auch jenseits von Cookies: Server-Logfiles, Formulare, Bestellungen, Newsletter, Kundenservice.

Verweisen Sie gegenseitig aufeinander. In der Datenschutzerklärung nennen Sie Analyse- und Marketingdienste, die Rechtsgrundlage (§ 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und Drittlandübermittlungen, etwa bei Google Analytics, und verweisen für die Cookie-Details auf die Cookie-Richtlinie. Das Banner verlinkt auf beide. Weil der Widerruf so einfach sein muss wie die Einwilligung, sagen Sie in beiden Texten, wo Besucher ihre Cookie-Auswahl ändern können.

Cookie Confirm zeigt ein Banner, das die Einwilligung jedes Besuchers dokumentiert und auf Ihre Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung verlinkt.

Was ein Onlineshop zusätzlich braucht

Ein Onlineshop verarbeitet mehr Daten als eine einfache Website, deshalb braucht seine Datenschutzerklärung mehr Abschnitte:

  • Bestellung: die Daten, die Sie für die Lieferung brauchen, auf Grundlage des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sagen Sie, dass Sie ohne sie nicht liefern können.
  • Rechnungen: Buchungsbelege wie Rechnungen müssen Sie nach § 147 AO und § 257 HGB derzeit acht Jahre aufbewahren, Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Rechtsgrundlage ist die rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Zahlung: Nennen Sie den Zahlungsdienstleister und ob Sie selbst Karten- oder Kontodaten erhalten.
  • Versand: Nennen Sie die Versanddienstleister, die Ihre Lieferadresse erhalten.
  • Newsletter: Für Werbe-E-Mails brauchen Sie grundsätzlich eine Einwilligung. In Deutschland ist das Double-Opt-in üblich, weil Sie die Einwilligung nachweisen müssen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Die Ausnahme für Bestandskunden steht in § 7 Abs. 3 UWG: Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen an die beim Kauf erhaltene E-Mail-Adresse, solange der Kunde nicht widersprochen hat und bei der Erhebung und in jeder E-Mail klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird.
  • Bewertungen: Lädt ein Bewertungsdienst Kunden nach dem Kauf ein, nennen Sie ihn und die Daten, die Sie weitergeben.
  • Kundenkonto: Sagen Sie, wie lange Sie ein Konto speichern und was bei längerer Inaktivität passiert.

Häufige Fehler

  • Ein kopierter Text, der nicht passt. Die Datenschutzerklärung einer anderen Website oder ein ungeprüftes Generator-Ergebnis beschreibt andere Tools und andere Daten.
  • Pauschale Rechtsgrundlagen. Die DSK weist in ihrer Orientierungshilfe Digitale Dienste darauf hin, dass sich in Datenschutzerklärungen häufig pauschale Aussagen finden, eine Verarbeitung sei nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zulässig. Das genügt nicht: Nennen Sie für jeden Zweck die Rechtsgrundlage und beim berechtigten Interesse das konkrete Interesse.
  • Vage Zwecke wie „zur Verbesserung unseres Angebots“ ohne zu sagen, was damit gemeint ist.
  • Alte Gesetzesnamen. Seit dem 14. Mai 2024 heißt das TTDSG TDDDG, und das Telemediengesetz ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt. Verweise auf TTDSG oder TMG sollten Sie aktualisieren.
  • US-Dienste ohne Angaben zur Übermittlung. Nennen Sie Anbieter, Land und Grundlage, etwa das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.
  • „So lange wie nötig“ statt einer Frist oder nachvollziehbarer Kriterien.
  • Kein Hinweis auf das Beschwerderecht oder eine falsche Behörde.
  • Veraltet. Jedes neue Plugin und jeder neue Dienstleister kann neue Angaben nötig machen.

Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?

Für Unternehmen, Vereine und Selbstständige ist in Deutschland die Datenschutzaufsicht des Bundeslands zuständig, in dem sie ihren Sitz haben (§ 40 BDSG); bei mehreren Niederlassungen entscheidet die Hauptniederlassung. In Bayern ist das für die Privatwirtschaft zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, nicht der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der die öffentlichen Stellen beaufsichtigt. Eine Liste aller Landesbehörden mit Kontaktdaten führt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Besucher können sich nach Art. 77 DSGVO auch bei einer anderen Behörde beschweren, etwa an ihrem Wohnort. Im Muster nennen Sie deshalb das Beschwerderecht allgemein und die für Sie zuständige Behörde konkret.

Das Muster

Unten finden Sie ein Muster zum Kopieren. Ergänzen Sie alles in [eckigen Klammern], streichen Sie Abschnitte, die Sie nicht brauchen, und ergänzen Sie fehlende Verarbeitungen, damit der Text beschreibt, was Ihre Website wirklich tut. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie es im Zweifel von einer Fachperson prüfen.

Quellen

Muster: Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung von [Firmenname]

Stand: [Datum]

1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf [Website-Adresse] [und in unserem Onlineshop] ist:
[Firmenname], [Rechtsform]
[Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
E-Mail: [E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen]
Telefon: [Telefonnummer]
[Falls vorhanden: Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter [E-Mail-Adresse oder Anschrift mit dem Zusatz „z. Hd. Datenschutzbeauftragter“].]

2. Worum es in dieser Erklärung geht
Hier erfahren Sie, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wenn Sie unsere Website besuchen, uns kontaktieren, unseren Newsletter abonnieren oder bei uns bestellen, wozu wir das tun und welche Rechte Sie haben. Welche Cookies und ähnlichen Techniken wir einsetzen, steht in unserer Cookie-Richtlinie: [Link zur Cookie-Richtlinie].

3. Aufruf der Website und Server-Logfiles
Wenn Sie unsere Website aufrufen, verarbeitet unser Hosting-Anbieter [Name des Hosting-Anbieters] automatisch Daten, die Ihr Browser übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Abrufs, aufgerufene Seite, Referrer-URL, Browsertyp und Betriebssystem. Wir brauchen diese Daten, um die Website auszuliefern und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sicheren und fehlerfreien Bereitstellung der Website.
Die Logfiles werden nach [Zeitraum, z. B. 7 Tagen] gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Sicherheitsvorfalls länger benötigt werden.

4. Kontaktaufnahme
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail schreiben, verarbeiten wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, [Ihre Telefonnummer] und Ihre Nachricht, um Ihre Anfrage zu beantworten. Pflichtfelder im Formular sind gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Ihre Anfrage mit einem Vertrag oder einer Bestellung zusammenhängt, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Beantwortung von Anfragen.
Wir löschen Ihre Anfrage [Zeitraum, z. B. 12 Monate] nach ihrer abschließenden Bearbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

5. Bestellungen [nur für Onlineshops]
Um Ihre Bestellung abzuwickeln, verarbeiten wir Ihren Namen, Ihre Rechnungs- und Lieferadresse, Ihre E-Mail-Adresse, [Ihre Telefonnummer], die bestellten Produkte und den Zahlungsstatus.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Ohne diese Daten können wir Ihre Bestellung nicht ausführen.
Rechnungen und andere Buchungsbelege bewahren wir aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben acht Jahre auf (§ 257 HGB, § 147 AO). Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
[Falls Kundenkonten möglich sind: Wenn Sie ein Kundenkonto anlegen, speichern wir Ihre Kontodaten, bis Sie das Konto löschen [oder nach [Zeitraum] ohne Anmeldung].]

6. Zahlungsabwicklung
Zahlungen wickeln wir über [Zahlungsdienstleister] ab. Wir erhalten eine Bestätigung über den Zahlungseingang, aber nicht Ihre vollständigen Karten- oder Kontodaten. [Zahlungsdienstleister] verarbeitet Ihre Zahlungsdaten [als unser Auftragsverarbeiter / als eigener Verantwortlicher nach seiner Datenschutzerklärung: Link].

7. Versand
Für die Zustellung geben wir Ihren Namen und Ihre Lieferadresse an [Versanddienstleister] weiter. [Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer geben wir nur weiter, wenn Sie dem im Bestellprozess zugestimmt haben, damit der Versanddienstleister Sie über die Zustellung informieren kann. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.]

8. Newsletter
[Bitte passend wählen:]
[Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse [und Ihren Vornamen], um Ihnen den Newsletter zu senden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen (Double-Opt-in). Wir speichern Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung, um Ihre Einwilligung nachweisen zu können. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in jeder E-Mail oder per E-Mail an uns abbestellen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.]
[Wenn Sie bei uns gekauft haben, senden wir Ihnen an die dabei angegebene E-Mail-Adresse Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten (§ 7 Abs. 3 UWG). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Direktwerbung. Sie können dem jederzeit widersprechen, über den Link in jeder E-Mail oder per E-Mail an uns, ohne dass Ihnen dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.]
Für den Versand nutzen wir [E-Mail-Dienstleister]. Wir speichern Ihre E-Mail-Adresse, bis Sie den Newsletter abbestellen [oder widersprechen].

9. Bewertungen
[Falls zutreffend: Nach Ihrer Bestellung bitten wir Sie gegebenenfalls über [Bewertungsdienst], Ihren Kauf zu bewerten. Dazu geben wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Bestellnummer an [Bewertungsdienst] weiter. Rechtsgrundlage: [Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, wenn Sie im Bestellprozess eingewilligt haben / Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse an Kundenbewertungen]. Veröffentlichen Sie eine Bewertung, erscheint sie mit [Ihrem Vornamen / dem von Ihnen gewählten Namen].]

10. Statistik und Marketing
Wir setzen [Analysetool, z. B. Google Analytics 4] ein, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und [Marketingtools, z. B. Google Ads, Meta-Pixel], um den Erfolg unserer Werbung zu messen und Werbung auszuspielen. Diese Dienste speichern oder lesen Informationen auf Ihrem Endgerät, etwa Cookies. Wir setzen sie nur ein, wenn Sie über unser Cookie-Banner eingewilligt haben.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern, über [den Link „Cookie-Einstellungen“ unten auf jeder Seite]. Welche Cookies wir einsetzen, wer sie setzt und wie lange sie gespeichert bleiben, steht in unserer Cookie-Richtlinie: [Link].

11. Empfänger
Wir verkaufen Ihre Daten nicht. Wir geben sie nur weiter, soweit es in dieser Erklärung beschrieben ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Folgende Dienstleister verarbeiten Daten in unserem Auftrag, auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO):
- [Hosting-Anbieter] – Hosting der Website [und des Onlineshops]
- [E-Mail-Dienstleister] – Versand von E-Mails und Newsletter
- [Shopsystem] – Betrieb des Onlineshops
- [Buchhaltungssoftware oder Steuerberater] – Buchhaltung
[Ergänzen oder streichen Sie Empfänger, bis die Liste zu Ihrer Website passt.]

12. Übermittlung in Drittländer
Einige dieser Anbieter sitzen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder können von dort auf Daten zugreifen:
- [Anbieter] in [Land]. Grundlage: [Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, der Anbieter ist zertifiziert / Standardvertragsklauseln der EU-Kommission].
Eine Kopie der Standardvertragsklauseln erhalten Sie auf Anfrage an [E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen]. [Falls keine Übermittlung: Wir übermitteln keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.]

13. Speicherdauer
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen. Die Fristen stehen in den einzelnen Abschnitten. Danach löschen oder anonymisieren wir die Daten.

14. Automatisierte Entscheidungen
Wir treffen keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen. [Falls doch, etwa bei einer automatisierten Bonitäts- oder Betrugsprüfung: Beschreiben Sie das Verfahren, die zugrunde liegende Logik und die Auswirkungen für Ihre Kunden.]

15. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft über die Daten, die wir über Sie verarbeiten (Art. 15 DSGVO);
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO);
- Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO);
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
- Datenübertragbarkeit, soweit wir Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrags verarbeiten (Art. 20 DSGVO);
- Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
Wenden Sie sich dafür an [E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen]. Wir antworten innerhalb eines Monats. Bei komplexen Anfragen kann sich die Frist um zwei Monate verlängern; darüber informieren wir Sie innerhalb des ersten Monats. Gegebenenfalls bitten wir Sie vorher, Ihre Identität zu bestätigen.

16. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Verarbeitung Ihrer Daten für Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen; wir verwenden sie dann nicht mehr für diesen Zweck.

17. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht rechtmäßig verarbeiten, sprechen Sie uns gern zuerst unter [E-Mail-Adresse für Datenschutzanfragen] an. Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
Für uns zuständig ist: [Name der Aufsichtsbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, z. B. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, www.lda.bayern.de]. Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden aller Bundesländer finden Sie bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html

18. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich unsere Angebote oder die Rechtslage ändern. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung; das Datum oben zeigt den Stand. Über wesentliche Änderungen informieren wir Sie [per E-Mail / mit einem Hinweis auf der Website].

Lieber nicht selbst ausfüllen?Cookie Confirm erstellt Ihre Cookie-Erklärung aus dem, was der Scanner auf Ihrer Website findet, und hält sie aktuell, wenn sich Cookies ändern.

Häufige Fragen

Ist eine Datenschutzerklärung auf der Website Pflicht?

Ja, sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut praktisch jede: Schon beim Aufruf überträgt der Browser die IP-Adresse an Ihren Server. Kommen Kontaktformular, Newsletter, Onlineshop oder Analyse-Tools hinzu, müssen Sie Besucher nach Art. 13 DSGVO informieren. Das Gesetz schreibt keinen Seitennamen vor, in Deutschland hat sich „Datenschutzerklärung“ mit einem Link auf jeder Seite durchgesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzerklärung und Impressum?

Die Datenschutzerklärung erklärt, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten (Art. 13 DSGVO). Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und gegebenenfalls Registernummer und Umsatzsteuer-ID. Beides sind eigene Pflichten und üblicherweise eigene Seiten, die von jeder Seite aus erreichbar sein müssen.

Kann ich einen Datenschutzerklärung-Generator nutzen?

Ein Generator oder ein Muster ist ein guter Anfang, wenn Sie jeden Satz mit dem abgleichen, was Ihre Website tatsächlich tut: welche Daten, welche Tools, welche Empfänger, welche Speicherdauer. Ein Text, der Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen, oder Dienste weglässt, die Sie nutzen, ist nicht transparent.

Brauche ich als Onlineshop eine andere Datenschutzerklärung?

Sie brauchen mehr Abschnitte: Bestellabwicklung, Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Kundenkonto, gegebenenfalls Bewertungen und Bestandskundenwerbung per E-Mail. Dazu kommen die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen nach Handels- und Steuerrecht, derzeit acht Jahre für Buchungsbelege.

Muss ich die Aufsichtsbehörde in der Datenschutzerklärung nennen?

Sie müssen auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hinweisen (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO). Es ist üblich und hilfreich, die für Ihr Unternehmen zuständige Behörde zu nennen. Für Unternehmen ist das die Datenschutzaufsicht des Bundeslands, in dem sie ihren Sitz haben (§ 40 BDSG), in Bayern etwa das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Kann ich Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie zusammenlegen?

Ja. Viele Websites in Deutschland führen die Cookie-Angaben als Abschnitt der Datenschutzerklärung, andere haben zwei Seiten, die aufeinander verweisen. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und leicht zu finden sind und das Cookie-Banner darauf verlinkt.

Wie oft muss ich die Datenschutzerklärung aktualisieren?

Immer dann, wenn sich Ihre Verarbeitung ändert: ein neues Plugin, ein neuer Dienstleister, ein neuer Zweck oder eine Übermittlung in ein Drittland. Setzen Sie das Datum des Stands an den Anfang und prüfen Sie den Text regelmäßig, etwa einmal im Jahr.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn regelmäßig, aber Gesetze und Leitlinien ändern sich. Unsicher, was für Sie gilt? Fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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