Was nach § 25 TDDDG und der DSGVO in Ihre Cookie-Richtlinie gehört, welche Fehler häufig vorkommen, und ein Mustertext, den Sie kopieren und für Ihre Website ergänzen können.
Zuletzt geprüft am 13 Oktober 2026
Kurz gesagt
Wer Cookies einsetzt, muss klar und umfassend darüber informieren, auch über Cookies ohne Einwilligungspflicht.
Nennen Sie pro Cookie Anbieter, Zweck und Laufzeit, und ob Dritte darauf zugreifen.
Geben Sie die Rechtsgrundlagen an und erklären Sie, wie Besucher ihre Einwilligung widerrufen.
Halten Sie die Richtlinie aktuell: Jedes neue Tool kann neue Cookies setzen.
Was ist eine Cookie-Richtlinie?
Die Cookie-Richtlinie, auch Cookie-Erklärung oder Cookie-Hinweis genannt, ist der Teil Ihrer Website, in dem Sie erklären, welche Cookies und ähnlichen Techniken Sie einsetzen. Im Cookie-Banner holen Sie die Einwilligung ein; in der Cookie-Richtlinie stehen die vollständigen Informationen dazu.
Die Pflicht ergibt sich aus § 25 Abs. 1 TDDDG: Die Einwilligung muss auf Grundlage klarer und umfassender Informationen erteilt werden, und Information und Einwilligung müssen der DSGVO entsprechen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) versteht das als Verweis auf die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Was muss hinein?
Nach der Orientierungshilfe Digitale Dienste der DSK müssen Nutzer unter anderem erfahren, wer auf ihr Endgerät zugreift, in welcher Form und wozu, wie lange die Cookies laufen und ob Dritte darauf zugreifen können. Daraus und aus Art. 13 DSGVO ergeben sich diese Angaben:
Verantwortlicher mit Kontaktdaten, gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte.
Jeder Cookie mit Name und Anbieter, etwa Google oder Meta.
Der Zweck, gegliedert nach Kategorien wie notwendig, Statistik und Marketing. Vage Angaben wie „zur Verbesserung des Nutzererlebnisses“ reichen nach der DSK nicht.
Die Laufzeit jedes Cookies.
Die Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für einwilligungsbedürftige Cookies, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG für unbedingt erforderliche.
Empfänger und Drittlandübermittlungen, etwa in die USA, mit der jeweiligen Grundlage.
Den Widerruf: wie Besucher ihre Auswahl ändern, und dass ein Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Einen Verweis auf die Datenschutzerklärung für die weiteren Rechte der Betroffenen.
Die wichtigsten Angaben gehören außerdem bereits in das Banner selbst. Die DSK erlaubt eine Information auf mehreren Ebenen, die Grundinformationen müssen aber dort stehen, wo die Einwilligung eingeholt wird.
Häufige Fehler
Eine veraltete Liste. Jedes neue Plugin, jeder Pixel und jedes eingebettete Video kann neue Cookies setzen. Fehlen sie in der Richtlinie, informieren Sie nicht vollständig.
Ein kopierter Text, der nicht passt. Die Erklärung einer anderen Website nennt andere Cookies, andere Anbieter und andere Laufzeiten als Ihre.
Alte Gesetzesnamen. Seit dem 14. Mai 2024 heißt das TTDSG TDDDG. Verweise auf das TTDSG oder das Telemediengesetz sollten Sie aktualisieren.
Kein Weg zum Widerruf. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung. Ein Hinweis, man könne eine E-Mail schreiben, genügt nach der DSK nicht.
Versteckt in den AGB. Stellen Sie die Angaben auf eine eigene, leicht auffindbare Seite oder in die Datenschutzerklärung.
Mustertext
Unten finden Sie ein Muster zum Kopieren. Ergänzen Sie alles in [eckigen Klammern] für Ihre Website und prüfen Sie mit einem Cookie-Scanner, welche Cookies Ihre Website wirklich setzt. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie es im Zweifel von einer Fachperson prüfen. Wie Sie das Banner selbst gestalten, steht in Cookie-Banner-Pflicht in Deutschland, welche Cookie-Arten es gibt, in Was sind Cookies?
Lieber nicht selbst ausfüllen? Cookie Confirm erstellt Ihre Cookie-Erklärung automatisch aus dem Scan Ihrer Website und hält sie aktuell, wenn sich Cookies ändern.
Cookie-Richtlinie von [Firmenname]
Stand: [Datum]
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website in Ihrem Browser speichert. Ähnliche Techniken sind zum Beispiel der Local Storage Ihres Browsers oder Zählpixel. [Firmenname] setzt solche Techniken auf [Website-Adresse] ein. Hier erfahren Sie, welche das sind, wozu wir sie nutzen und wie Sie Ihre Auswahl ändern.
Verantwortlicher
[Firmenname], [Anschrift], [E-Mail-Adresse]. [Falls vorhanden: Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter [Kontakt].]
Unbedingt erforderliche Cookies
Diese Cookies brauchen wir, damit die Website und die von Ihnen gewünschten Funktionen funktionieren, zum Beispiel der Warenkorb oder die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, [Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO, bitte passend wählen]. Eine Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich.
Statistik-Cookies
Mit diesen Cookies messen wir, wie unsere Website genutzt wird, um sie zu verbessern. Wir setzen sie nur mit Ihrer Einwilligung ein. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Marketing-Cookies
Mit diesen Cookies zeigen wir und unsere Partner Ihnen Werbung, die zu Ihren Interessen passt, auch auf anderen Websites, und messen den Erfolg unserer Kampagnen. Wir setzen sie nur mit Ihrer Einwilligung ein. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Externe Medien
[Falls zutreffend: Videos, Karten oder andere Inhalte von Drittanbietern laden wir erst, wenn Sie zugestimmt haben. Dabei werden Daten wie Ihre IP-Adresse an den jeweiligen Anbieter übertragen.]
Übersicht der Cookies
[Pro Cookie: Name, Anbieter, Zweck, Laufzeit, Kategorie. Zum Beispiel:
_ga – Google – Unterscheidung von Nutzern für die Statistik – 2 Jahre – Statistik
[weitere Cookies laut Scan]]
Übermittlung in Drittländer
[Falls zutreffend: Einige Anbieter verarbeiten Daten auch in den USA. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage [des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework / von Standardvertragsklauseln], soweit der Anbieter zertifiziert ist bzw. diese vereinbart wurden.]
Ihre Auswahl ändern oder widerrufen
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder Ihre Auswahl ändern, über [den Link „Cookie-Einstellungen“ unten auf jeder Seite]. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. Cookies können Sie außerdem in den Einstellungen Ihres Browsers löschen.
Weitere Informationen
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten und welche Rechte Sie haben, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung: [Link zur Datenschutzerklärung].
Kontakt
Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie richten Sie bitte an [Firmenname], [Anschrift], [E-Mail-Adresse].
Lieber nicht selbst ausfüllen?Cookie Confirm erstellt Ihre Cookie-Erklärung aus dem, was der Scanner auf Ihrer Website findet, und hält sie aktuell, wenn sich Cookies ändern.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Cookie-Richtlinie neben der Datenschutzerklärung?+
Nicht zwingend. Das Gesetz verlangt klare und umfassende Informationen nach den Vorgaben der DSGVO, aber kein eigenes Dokument. Viele Websites in Deutschland nehmen die Angaben in die Datenschutzerklärung auf, andere führen eine eigene Cookie-Richtlinie und verlinken beide. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und leicht zu finden sind.
Muss ich auch über notwendige Cookies informieren?+
Ja. Für unbedingt erforderliche Cookies brauchen Sie zwar keine Einwilligung, aber werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gelten die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Nennen Sie sie deshalb ebenfalls mit Zweck und Laufzeit.
Wo muss die Cookie-Richtlinie stehen?+
Auf einer eigenen, leicht erreichbaren Seite oder als Abschnitt der Datenschutzerklärung, mit einem Link im Cookie-Banner und auf jeder Seite. Die Datenschutzerklärung muss auch bei geöffnetem Banner erreichbar sein.
Wie oft muss ich die Cookie-Richtlinie aktualisieren?+
Jedes Mal, wenn Cookies dazukommen oder wegfallen, etwa durch ein neues Plugin oder Tool. Ändern sich die eingesetzten Dienste, müssen Sie nach Auffassung der DSK außerdem erneut um Einwilligung bitten. Cookie Confirm scannt Ihre Website jeden Monat und aktualisiert die Cookie-Erklärung automatisch.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wir prüfen ihn regelmäßig, aber Gesetze und Leitlinien ändern sich. Unsicher, was für Sie gilt? Fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.